Ab 2027 soll das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterentwickelt werden, um den Herausforderungen der Zeit gerecht zu werden. Unsere Demokratie muss angesichts innerer und äußerer Bedrohung wehrhaft bleiben. Deshalb wollen wir gezielt in ihre Stärkung investieren.
Ab 2027 fördert das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf vier Ebenen: Bund, Land und Kommune sowie digitaler Raum. Sie werden ergänzt durch Sondervorhaben, unter anderem zur Integration und Teilhabe.
Auf der Basis der Förderaufrufe können interessierte Organisationen in einem digitalen Interessenbekundungsverfahren vom 3. August 2026 bis 4. September 2026, 13:00 Uhr über das Förderportal ihre Projektvorschläge einreichen.
Die entsprechenden Förderaufrufe und weitere Informationen finden Sie nachfolgend.
Förderaufruf für Projekte in der Programmebene "Bund" im Handlungsfeld "Demokratiebildung"
Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs beginnt das Interessenbekundungsverfahren (IBK).
Die Projekte werden im Rahmen dieses öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Förderung ausgewählt.
Ab dem 3. August 2026 wird auf der Internetseite des Bundesprogramms der Link zum Förderportal und dem zu verwendenden Online-Formular freigeschaltet.
- Zeitraum zur Einreichung: 3. August 2026 bis 4. September 2026, 13:00 Uhr
- Die Interessenbekundung ist ausschließlich online auszufüllen und elektronisch zu übersenden. Anders oder verspätet eingehende sowie unvollständige Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt.
- Interessenbekundungen und Anträge von Zusammenschlüssen juristischer Personen des Privatrechts sind von einer der beteiligten juristischen Personen einzureichen.
Förderaufruf und Anlage (nicht barrierefreie PDF-Datei)
Förderaufruf für Projekte in der Programmebene "Bund" im Handlungsfeld "Extremismusprävention"
Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs beginnt das Interessenbekundungsverfahren (IBK).
Die Projekte werden im Rahmen dieses öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Förderung ausgewählt.
Ab dem 3. August 2026 wird auf der Internetseite des Bundesprogramms der Link zum Förderportal und dem zu verwendenden Online-Formular freigeschaltet.
- Zeitraum zur Einreichung: 3. August 2026 bis 4. September 2026, 13:00 Uhr
- Die Interessenbekundung ist ausschließlich online auszufüllen und elektronisch zu übersenden. Anders oder verspätet eingehende sowie unvollständige Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt.
- Interessenbekundungen und Anträge von Zusammenschlüssen juristischer Personen des Privatrechts sind von einer der beteiligten juristischen Personen einzureichen.
Förderaufruf und Anlage (nicht barrierefreie PDF-Datei)
Förderaufruf für Projekte in der Programmebene "Digitaler Raum"
Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs beginnt das Interessenbekundungsverfahren (IBK).
Die Projekte werden im Rahmen dieses öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Förderung ausgewählt.
Ab dem 3. August 2026 wird auf der Internetseite des Bundesprogramms der Link zum Förderportal und dem zu verwendenden Online-Formular freigeschaltet.
- Zeitraum zur Einreichung: 3. August 2026 bis 4. September 2026, 13:00 Uhr
- Die Interessenbekundung ist ausschließlich online auszufüllen und elektronisch zu übersenden. Anders oder verspätet eingehende sowie unvollständige Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt.
- Interessenbekundungen und Anträge von Zusammenschlüssen juristischer Personen des Privatrechts sind von einer der beteiligten juristischen Personen einzureichen.
Förderaufruf und Anlage (nicht barrierefreie PDF-Datei)
Förderaufruf für Projekte im Bereich Sondervorhaben "Integration und Teilhabe"
Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs beginnt das Interessenbekundungsverfahren (IBK).
Die Projekte werden im Rahmen dieses öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Förderung ausgewählt.
Ab dem 3. August 2026 wird auf der Internetseite des Bundesprogramms der Link zum Förderportal und dem zu verwendenden Online-Formular freigeschaltet.
- Zeitraum zur Einreichung: 3. August 2026 bis 4. September 2026, 13:00 Uhr
- Die Interessenbekundung ist ausschließlich online auszufüllen und elektronisch zu übersenden. Anders oder verspätet eingehende sowie unvollständige Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt.
- Interessenbekundungen und Anträge von Zusammenschlüssen juristischer Personen des Privatrechts sind von einer der beteiligten juristischen Personen einzureichen.
Förderaufruf und Anlage (nicht barrierefreie PDF-Datei)
Förderaufruf für Koordinierung von Projekten in der Programmebene "Land"
Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs beginnt das Interessenbekundungsverfahren (IBK).
Die Projekte werden im Rahmen dieses öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Förderung ausgewählt.
Ab dem 3. August 2026 wird auf der Internetseite des Bundesprogramms der Link zum Förderportal und dem zu verwendenden Online-Formular freigeschaltet.
- Zeitraum zur Einreichung: 3. August 2026 bis 4. September 2026, 13:00 Uhr
- Die Interessenbekundung ist ausschließlich online auszufüllen und elektronisch zu übersenden. Anders oder verspätet eingehende sowie unvollständige Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt.
- Interessenbekundungen und Anträge von Zusammenschlüssen juristischer Personen des Privatrechts sind von einer der beteiligten juristischen Personen einzureichen.
Förderaufruf und Anlage (nicht barrierefreie PDF-Datei)
Förderaufruf für Koordinierung von Projekten in den Programmebenen "Bund", "Digitaler Raum" oder im Bereich Sondervorhaben "Integration und Teilhabe"
Mit Veröffentlichung des Förderaufrufs beginnt das Interessenbekundungsverfahren (IBK).
Die Projekte werden im Rahmen dieses öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Förderung ausgewählt.
Ab dem 3. August 2026 wird auf der Internetseite des Bundesprogramms der Link zum Förderportal und dem zu verwendenden Online-Formular freigeschaltet.
- Zeitraum zur Einreichung: 3. August 2026 bis 4. September 2026, 13:00 Uhr
- Die Interessenbekundung ist ausschließlich online auszufüllen und elektronisch zu übersenden. Anders oder verspätet eingehende sowie unvollständige Interessensbekundungen werden nicht berücksichtigt.
- Interessenbekundungen und Anträge von Zusammenschlüssen juristischer Personen des Privatrechts sind von einer der beteiligten juristischen Personen einzureichen.