Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD hält am Bundesprogramm fest und sieht eine Weiterentwicklung vor, um den Herausforderungen der Zeit gerecht zu werden. "Demokratie leben!" bleibt ein Instrument der wehrhaften Demokratie – es wird zielgerichteter, effizienter und transparenter weiterentwickelt. Das Programm wird pluralistischer und breiter – um die "stille Mitte" der Gesellschaft besser zu erreichen, indem es an Regelstrukturen ansetzt.
Was ändert sich?
Nach einer Bestandsaufnahme steht fest: Bewährtes wird fortgesetzt, Reformbedürftiges neu aufgestellt, was sich nicht bewährt hat, wird eingestellt. Künftig liegt der Schwerpunkt auf Demokratiebildung, Extremismusprävention und im digitalen Raum.
Wie sieht die neue Ausrichtung aus?
Das Programm wird ab 2027 auf vier Ebenen arbeiten:
Programmebene Kommune
Die Partnerschaften für Demokratie werden weiter gefördert – diese Förderung soll die Menschen vor Ort erreichen und mehr Diskursräume schaffen. Sie sollen Begegnung und Raum für Diskussionen schaffen. Gerade dort, wo über gesellschaftliche Fragen nicht mehr gesprochen wird. Dazu wollen wir mit neuen, anderen Partnern zusammenarbeiten: Zum Beispiel sollen Unternehmen, Sozialpartner, aber auch Organisationen mit Breitenwirkung wie etwa die Jugendfeuerwehren und der Sport die Möglichkeit erhalten, mitzuwirken.
Programmebene Land
Die "Landes-Demokratiezentren" und die "Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe" werden auf einer neuen Programmebene "Land" zusammengeführt. Das erlaubt Synergieeffekte und bessere Zusammenarbeit.
Programmebene Bund
Auf Bundesebene startet die "Bundesoffensive Demokratiebildung und Extremismusprävention" mit neuem pluralistischem Ansatz, durch den das Bundesprogramm für gesellschaftlich anerkannte Organisationen und Verbände mit Breitenwirkung in der Mitte der Gesellschaft weiter geöffnet wird. Für die Demokratiebildung wird auf eine engere Zusammenarbeit mit vorhandenen Regelstrukturen wie Schulen, Berufsschulen, Jugendarbeit oder Sportvereinen gesetzt. In der Extremismusprävention werden Projekte gefördert zu Rechtsextremismus, Linksextremismus, islamistischem Extremismus, Antisemitismus, Rassismus, Antiziganismus oder Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Ein Augenmerk wird durch ein Sondervorhaben auch auf "Integration und Teilhabe" liegen und zum Beispiel der Frage, wie sich etwa geopolitische Konflikte in der Einwanderungsgesellschaft niederschlagen.
Programmebene digitaler Raum
Der digitale Raum wird neuer, fester Bestandteil des Bundesprogramms. Wir wollen Menschen dort erreichen, wo sie sich informieren, sich aufhalten und wo sie mit anderen Menschen interagieren. Das ist zunehmend im Netz. Dort findet aber auch zunehmend die Radikalisierung statt. Digitale Demokratiebildung und Extremismusprävention werden daher deutlich intensiviert – auch und gerade mit Blick auf junge Menschen. Das beinhaltet viele neue Ansätze, aber vor allem: die Vermittlung von Medien- und Digitalkompetenz. Hass, Desinformation und Verschwörungserzählungen im Netz sollen stärker präventiv adressiert werden. Zum Beispiel wird ein Bereich das Gaming sein.
Sondervorhaben Integration und Teilhabe
Besonderes Augenmerk wird auf "Integration und Teilhabe" liegen. Hier werden Vorhaben im Bereich Teilhabe und Chancengerechtigkeit sowie Zusammenhalt und Dialog gefördert.
Wie geht es weiter?
- Die Projekte in den Programmbereichen "Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur" und "Innovationsprojekte" laufen zum 31. Dezember 2026 aus.
Projekte, die zu den neuen Schwerpunkten passen, können sich im Rahmen von Interessenbekundungsverfahren neu bewerben. - Im Juni dieses Jahres werden die Förderaufrufe für die neuen Programmebenen und das Sondervorhaben "Integration und Teilhabe" veröffentlicht.
- Alle Interessierten können auf Basis der Förderaufrufe in einem digitalen Interessenbekundungsverfahren voraussichtlich bis Ende August über das Förderportal ihre Projektvorschläge einreichen.
- Nach einem unabhängigen Gutachterverfahren aller eingereichten Projektideen werden ab Oktober die ausgewählten Projekte zur Antragstellung aufgefordert, mit dem Ziel, dass die Projekte zum 1. Januar 2027 beginnen.
- Achtung: Für die Programmebenen Kommune und Land ist kein erneutes Interessenbekundungsverfahren vorgesehen.
Weitere Informationen zu den Förderaufrufen und zum Interessenbekundungsverfahren werden im Juni auf dieser Website veröffentlicht.