Die Projekte im Programmbereich "Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe" adressieren menschen- und demokratiefeindliche Einstellungen, das Propagieren von Ungleichwertigkeit unterschiedlicher sozialer Gruppen sowie vorurteilsbasierte, politisch, religiös oder weltanschaulich motivierte Gewalt aus allen Phänomenbereichen (Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus, linker Extremismus). Sie unterstützen eine schrittweise Distanzierung sowie eine Reintegration nach der Haftentlassung. Weiterhin entwickeln sie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende, um diesen mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Radikalisierungsverläufen zu geben.
Ziele
Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt in der Extremismusprävention und in der Deradikalisierung. Jedes Projekt muss Maßnahmen in einzelnen Phänomenbereichen (zum Beispiel Rechtsextremismus oder islamistischer Extremismus) anbieten oder phänomenübergreifende Angebote vorhalten. Daneben können primärpräventive Maßnahmen sowie Maßnahmen in den Handlungsfeldern Demokratieförderung und Vielfaltgestaltung umgesetzt werden. Gleichzeitig können neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft, Justizministerien und Justizvollzugsanstalten sowie neue Wege der Erschließung bisher unterrepräsentierter Zielgruppen wie radikalisierungsgefährdete beziehungsweise radikalisierte Frauen, Familienangehörige und Klientinnen und Klienten der Bewährungshilfe in den Fokus genommen werden. Darüber hinaus werden themenspezifische Fortbildungen zu (neuen) Phänomenbereichen und aktuellen Themen für Fachkräfte der verschiedenen Einrichtungen angeboten sowie deren Erweiterung auf weitere spezifische Berufsgruppen der Justiz angestrebt.
Maßnahmen
In jedem Bundesland wird eine Organisation oder ein Verbund von Organisationen bei der Durchführung eines Projekts in bedarfsspezifischen Themenbereichen zur Prävention oder im Bereich der Deradikalisierung im Jugendarrest, im Strafvollzug, in der Bewährungshilfe oder im Maßregelvollzug gefördert.
Da die Phase der Haftentlassung eine besonders sensible ist, bei der es auch zu Anfälligkeiten für Radikalisierungsprozesse kommen kann, sollen als Teil des Übergangsmanagements und des Stabilisierungscoachings Einzelfallberatungen mit Klientinnen und Klienten der Bewährungshilfe fortgeführt und ausgebaut werden.