Die Projekte werden in fünf Programmbereichen und einem Bereich für Sondervorhaben durchgeführt.
- Zur Wahrnehmung bundeszentraler Aufgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie werden im Programmbereich "Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur" Projekte von etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen gefördert, deren Arbeit im jeweiligen Themenfeld von bundesweiter Bedeutung ist. Ziel ist der Aufbau einer bundeszentralen Struktur, die in ihrem jeweiligen Themenfeld bundesweit Impulse setzt, Transfer organisiert, die Qualität der Angebote weiterentwickelt und eine fachpolitische Interessenvertretung gestaltet sowie als direkter Ansprechpartner dient.
- Im Programmbereich "Landes-Demokratiezentren" wird jeweils ein Projekt pro Land gefördert, das die zielgerichtete Zusammenarbeit aller im jeweiligen Land relevanten Akteurinnen und Akteure im Hinblick auf die Erreichung landesweiter oder überregionaler Ziele des Bundesprogramms gestaltet. Durch die Landes-Demokratiezentren werden die überregionalen Beratungsmaßnahmen zur Mobilen Beratung, Opfer- und Betroffenenberatung sowie Ausstiegs- und Distanzierungsberatung in dem jeweiligen Land gefördert.
- Im Programmbereich "Partnerschaften für Demokratie" werden Projekte kommunaler Gebietskörperschaften und Projekte von Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften gefördert, die eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure im Hinblick auf die Erreichung lokaler und kommunaler Ziele des Bundesprogramms gestalten.
- Im Programmbereich "Innovationsprojekte" werden Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen gefördert, die der Entwicklung und Erprobung neuer Arbeitsansätze und neuer Wege der Zielgruppenerreichung dienen. Die Projekte sind entlang der Handlungsfelder Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention gegliedert. Sie sind einzelnen Themenfeldern zuzuordnen. Die Erkenntnisse aus der Projektumsetzung sollen in andere Programmbereiche, in andere Handlungsfelder oder in Regelstrukturen übertragbar sein.
- Im Programmbereich "Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe" werden Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen gefördert, die die Beratung und Begleitung radikalisierungsgefährdeter, ideologisierter oder wegen einschlägiger Straftaten inhaftierter Menschen oder Klientinnen und Klienten der Bewährungshilfe weiterentwickeln und neue Arbeitsansätze für das jeweilige Themenfeld entwickeln. Sie entwickeln Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um diesen mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Radikalisierungsverläufen zu geben.
Die fünf Programmbereiche werden durch zusätzliche Projekte im Bereich der "Sondervorhaben" ergänzt. Hierzu zählen zuvörderst Evaluationen, wissenschaftliche Begleitungen sowie Forschungs-, Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsvorhaben.
Die näheren Einzelheiten des Gegenstandes der Förderung regelt die Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Demokratie leben!" (nicht barrierefrei).