Programmbereich "Partnerschaften für Demokratie"

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und Organisationen, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie engagieren, stärken und besser vernetzen. Hierfür sollen in diesem Programmbereich Partnerschaften für Demokratie und eine intensive Netzwerkarbeit gefördert werden, die die unten aufgeführten Ziele verfolgen und die ebenfalls unten aufgeführte Struktur gestalten. Erstmals soll ein Netzwerk aller Partnerschaften für Demokratie entstehen und damit bundesweit eine demokratische Verantwortungsgemeinschaft etabliert werden.

Ziele

Die im Programmbereich Partnerschaften für Demokratie geförderten Zuwendungsempfänger gestalten eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure für Aktivitäten gegen lokale Formen von Extremismus, insbesondere gegen Rechtsextremismus, und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Dazu wird die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner unterstützt und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse beigetragen. Als wesentlich für die Demokratie wird dabei die gleichberechtigte Teilhabe aller (unter anderem bezogen auf Geschlecht, Herkunft, Religion) angesehen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung gestärkt.

Für den Gesamtförderzeitraum bis 2032 sollen die geförderten Zuwendungsempfänger im Rahmen ihrer Gesamtentwicklung und der Zuwendungen folgende Ziele in den Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention erreichen:

Demokratische Selbstwirksamkeit ermöglichen und stärken

Die Partnerschaften konzipieren gemeinsam mit Zielgruppen teilhabeorientierte Maßnahmen und innovative Formate, die das Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit im unmittelbaren Lebensumfeld ermöglichen. Sie tragen auf diese Weise zum Aufbau von Vertrauen in demokratische Prozesse, Akteurinnen und Akteure sowie Institutionen bei und vermitteln Wissen und praktische Erfahrungen über die Demokratie und ihre Funktionsweise. Sie aktivieren und befähigen zur Inanspruchnahme von Beteiligungschancen; auch marginalisierte Gruppen. Das Engagement von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll dabei besondere Aufmerksamkeit erhalten.

Demokratische Bündnisse erweitern

Die Partnerschaften setzen sich ausdrücklich zum Ziel, in der Breite Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Bündnispartnerinnen und Bündnispartner zu gewinnen und ihren Resonanzraum auf diese Weise stetig zu erweitern und zu stabilisieren mit dem Ziel, eine breite lokale Verantwortungsgemeinschaft zu schaffen. Dazu gehört auch, dass sie aktiv die Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen und Organisationen von weiteren im Fördergebiet aktiven Programmen mit ähnlicher Zielrichtung suchen. Die Partnerschaften sind zudem aktive Partnerinnen im Verbund mit für sie relevanten und verfügbaren landes- und bundesweiten Akteurinnen und Akteuren der Demokratieförderung.

Handlungssicherheit mit lokalen Herausforderungen erhöhen

Die Akteurinnen und Akteure der Partnerschaft für Demokratie (Leitung der Verwaltung, Federführendes Amt, Koordinierungs- und Fachstelle, Jugendforum, Mitglieder des Bündnisses) sind handlungssicher im Umgang mit lokalen Herausforderungen wie zum Beispiel im Umgang mit rechtspopulistischen und rechtsextremen Akteurinnen und Akteuren sowie deren Aktivitäten.

Demokratieskeptische Menschen ansprechen

Die Partnerschaften entwickeln einen proaktiven, konstruktiven Umgang mit dem Thema Demokratieskepsis. Sie versuchen, demokratieskeptische Menschen durch teilhabeorientierte Maßnahmen in ihrer jeweiligen Lebenssituation anzusprechen, ihnen Artikulations- und Reflexionsräume zu geben sowie sie zu ermutigen, im Rahmen des demokratischen Rechtsstaates an demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten zu partizipieren und darin Selbstwirksamkeit zu erfahren.

Kompetenzen im Umgang mit Konflikten stärken

Die Partnerschaften unterstützen Voraussetzungen zur demokratischen Konfliktbearbeitung vor Ort. Dies bedeutet einen Ausbau der Kompetenzen zur Konfliktbearbeitung (zum Beispiel über Weiterbildung und Vernetzung). Sie fördern strukturelle Rahmenbedingungen zur Realisierung einer nachhaltigen, demokratischen Dialog- und Konfliktkultur.

Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure und Solidarität schaffen

Die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das Federführende Amt erarbeiten ein eigenes Schutzkonzept. Die Partnerschaft befähigt durch Unterstützung demokratische zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure dazu, eigene Schutzkonzepte zu entwickeln – insbesondere in Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und Beratungsprojekten. Dazu gehört, dass die Partnerschaften gemeinsam mit den oben genannten Akteurinnen und Akteuren für antidemokratische Gefährdungen sensibilisieren und für Betroffene von demokratie- und menschenfeindlichen Bedrohungen und Übergriffen eintreten.

Die jeweilige Priorisierung in der Bearbeitung soll sich nach dem konkreten Bedarf vor Ort richten (zum Beispiel auf Basis von Situations- und Ressourcenanalysen).

Zielgruppen

Zu den Zielgruppen im Rahmen der Förderung gehören:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
  • deren Bezugspersonen (Erwachsene),
  • Fachkräfte und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,
  • zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure,
  • lokale Unternehmen,
  • Kommunalpolitik,
  • Sicherheitsbehörden,
  • Bündnispartnerinnen und -partner,
  • breite Öffentlichkeit,
  • Medien.

Aufgaben und Aufbau

Aufgaben einer Partnerschaft für Demokratie

Partnerschaften für Demokratie sind partizipativ, paritätisch und gemeinwesenorientiert aufgebaut. Ihre Akteurinnen und Akteure analysieren und widmen sich lokalen beziehungsweise regionalen Herausforderungen und erarbeiten Konzepte für eine lebendige, demokratische Gesellschaft und zivilgesellschaftliches Engagement vor Ort. In die Gestaltungs- und Partizipationsprozesse können alle staatlichen und demokratischen nicht-staatlichen Organisationen und Institutionen einbezogen werden. Zum Aufbau und zur Pflege des Gesamtnetzwerkes der Partnerschaften für Demokratie ist überregional ein regelmäßiger Austausch und eine beständige und nachhaltige Kooperation mit anderen Partnerschaften anzustreben und zu verstetigen. Darüber hinaus ist auch die inhaltliche Zusammenarbeit mit anderen Bundesprogrammen möglich (wie zum Beispiel. "Mehrgenerationenhäuser", "Zusammenhalt durch Teilhabe", "Soziale Stadt", "Aktionsprogramm Kommune: Frauen in die Politik").

Die Aufgaben der Partnerschaften für Demokratie umfassen die Sensibilisierung in Bezug auf alle demokratie- und rechtsstaatsfeindlichen Phänomene und die Stärkung des öffentlichen Engagements hiergegen; den Aufbau von Knowhow im Umgang mit programmrelevanten Herausforderungen oder Problemlagen; die Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung zivilgesellschaftlichen Engagements in den Themenfeldern des Programms sowie die Gestaltung von Dialogformaten zu Sicherheit und Prävention zwischen allen vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteuren. Wichtige Voraussetzung für die konkrete Arbeit der Partnerschaft für Demokratie ist eine Situations- und Ressourcenanalyse unter Berücksichtigung der aktuellen kommunalen Problemlagen und bestehender Kompetenzen. Die Unterstützung der Reaktionsfähigkeit der Kommune und der demokratischen Zivilgesellschaft auf sozialräumliche Konfliktlagen und die Entwicklung von kommunalen Strategien und Handlungskonzepten bei demokratiefeindlichen Vorfällen kann unter anderem auf dieser Grundlage erfolgen. Aktivitäten gegen Phänomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere auch gegen Antisemitismus, Rassismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Sexismus sowie LSBTIQ*-Feindlichkeit beziehungsweise darauf bezogener Formen der Diskriminierung sollen unterstützt werden. Zu den Aufgaben der Partnerschaften für Demokratie zählt auch die Gestaltung des demokratischen Zusammenlebens in der Einwanderungsgesellschaft. Es sollen Orte der Begegnung, des respektvollen Miteinanders, des konstruktiven Dialogs und Debattierens zur Auseinandersetzung mit relevanten Themen des Bundesprogramms vor Ort geschaffen werden.

Aufbau einer Partnerschaft für Demokratie

Eine Partnerschaft für Demokratie besteht aus einem Federführenden Amt, einer Koordinierungs- und Fachstelle, einem Bündnis und einem Jugendforum. Alle vier genannten Gremien arbeiten respekt- und vertrauensvoll im Sinn der Leitziele des Bundesprogramms "Demokratie leben!" und der allgemeinen Fördervoraussetzungen zusammen und werden in ihrer Funktion im Folgenden beschrieben.

Federführendes Amt

Die kommunale Gebietskörperschaft beschließt nach erfolgreicher Interessenbekundung die Antragstellung, beantragt die Mittel, bestimmt ein Federführendes Amt und trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Partnerschaft für Demokratie entsprechend der Leitziele des Bundesprogramms.

Das Federführende Amt ist zentraler Ansprechpartner vor Ort und übernimmt die Berufung und Organisation einer Koordinierungs- und Fachstelle (siehe unten). Beide berufen, organisieren und gestalten gemeinsam ein Bündnis (siehe unten) und ein Jugendforum (siehe unten). Das Federführende Amt ist zuständig für die Antragstellung auf Zuwendung von Bundesmitteln aus dem Bundesprogramm, für die Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte, für die ordnungsgemäße Mittelverwendung sowie die Abrechnung der Fördermittel und die damit zusammenhängende Erstprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel. Es unterstützt die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das Bündnis aktiv in der Umsetzung der Zielsetzungen der Partnerschaft für Demokratie.

Das Federführende Amt ist Teil und Motor eines zu bildenden Ämternetzwerks (gegebenenfalls unter Einbeziehung der Amtsleitung), das eine Schnittstelle zu allen relevanten kommunalen Angeboten gewährleistet und die Leitziele des Bundesprogramms sowie die Ziele der jeweiligen Partnerschaft für Demokratie in Verwaltungshandeln umsetzt. Das Ämternetzwerk sollte spätestens zum Ende des ersten Förderjahrs etabliert sein.

Koordinierungs- und Fachstelle

Die Kommune (das Federführende Amt) soll eine Koordinierungs- und Fachstelle grundsätzlich bei einem freien Träger (gemeinnützige Organisationen im Sinne des § 51 der AO) einrichten, der aktiv die Ziele des Bundesprogramms verfolgt und für ein gleichberechtigtes, inklusives und vielfältiges Zusammenleben eintritt. Die Koordinierungs- und Fachstelle kann in begründeten Ausnahmefällen auch in der kommunalen Verwaltung angesiedelt werden, sofern dafür die Kommune selbst entsprechende Personal- und Sachaufwendungen zur Verfügung stellt. Sollte die Situation es erfordern (zum Beispiel in großen Flächenlandkreisen), kann die Organisation der Koordinierungs- und Fachstelle durch den Träger an unterschiedlichen Standorten erfolgen.

Zu den Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle gehören die Gesamtkoordination der Partnerschaft für Demokratie in Zusammenarbeit mit dem Federführenden Amt, dem Bündnis und weiteren Akteurinnen und Akteuren der Partnerschaft. Außerdem übernimmt die Koordinierungs- und Fachstelle die inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträgern, die Vorbereitung von Förderberatungen und -empfehlungen im Bündnis und die Begleitung der beschlossenen Einzelmaßnahmen. Die Koordinierungs- und Fachstelle koordiniert in Abstimmung mit dem Federführenden Amt die Arbeit des Bündnisses und des Jugendforums. Ferner ist sie zuständig für die Öffentlichkeits- und lokale/regionale Vernetzungsarbeit, die Beratung und Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von an der Partnerschaft beteiligten Akteurinnen und Akteuren.

Bündnis

Das zentrale Gremium einer Partnerschaft für Demokratie ist das Bündnis, das als breiter Zusammenschluss aller relevanten demokratischen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure in einem durch das Federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle organisierten partizipativen Prozess entsteht. Alle Ämter, die das Ämternetzwerk bilden, sind Teil des Bündnisses. Das Bündnis muss stets mehrheitlich mit stimmberechtigten, zivilgesellschaftlichen Organisationen besetzt sein. Diese Organisationen sind im Sinne des Bundesprogramms Organisationen, Institutionen und Initiativen, die aktiv die Ziele des Bundesprogramms verfolgen und für ein gleichberechtigtes, inklusives und vielfältiges Zusammenleben eintreten. Sie arbeiten gemeinwohlorientiert und ohne Gewinnerzielungsabsicht. Auch das Jugendforum (siehe unten) muss personell angemessen und stimmberechtigt vertreten sein. Das Bündnis soll auf seiner ersten Sitzung mehrheitlich entscheiden, welche weiteren Akteurinnen und Akteure, die für die Zielerreichung der Partnerschaft notwendig sind, als weitere Mitglieder ins Bündnis gewählt werden können.

Folgende Organisationen sind – soweit vorhanden – für eine Mitarbeit im Bündnis anzusprechen:

Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich Arbeitswelt, Beratungsstellen und -teams, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Integrations-/Gleichstellungsbeauftragte, Jugend- und Sozialämter, Kindergärten/Kitas, Kirchen und Religionsgemeinschaften, LSBTIQ*-Organisationen, Medien und Internet-Akteurinnen und -Akteure, Migrantinnen- und Migranten-Organisationen, Mobile Beratung, Opferberatung, Polizei, Schulen, staatliche Organisationen, Verbände und Vereine, Vertreterinnen und Vertreter des Jugendforums.

Das Bündnis ist für die strategische Planung und Organisation der Partnerschaft für Demokratie zuständig. Gemeinsam entwickeln die Mitglieder des Bündnisses auf der Basis einer im ersten Halbjahr der Förderung zu erstellenden Situations- und Ressourcenanalyse und der dort identifizierten Herausforderungen ein kommunales, bedarfsorientiertes Handlungskonzept mit strategischen Zielen. Dieses adressiert die konkreten lokalen/regionalen Herausforderungen im Rahmen der Ziele des Programmbereichs Partnerschaften für Demokratie beziehungsweise der Leitziele des Bundesprogramms. Es wird regelmäßig während der Arbeits- und Vernetzungstreffen ("Demokratiekonferenzen") und anlassbezogen auch auf Bündnistreffen diskutiert, aktualisiert und fortgeschrieben. Das Bündnis prüft, welche der von den zivilgesellschaftlichen Trägern eingereichten Einzelmaßnahmen der Zielerreichung dienen und spricht jeweils eine Förderempfehlung aus. Das Bündnis nimmt die beschriebenen Aufgaben als regelmäßig tagendes Gremium wahr.

Es ist eine Geschäftsordnung zu erstellen, in der – bei Bedarf mit Beratung durch die anderen Gremien der Partnerschaft für Demokratie – die Grundlagen und Regeln der Zusammenarbeit des Bündnisses festgelegt werden (zwingend die mehrheitliche Besetzung mit stimmberechtigten zivilgesellschaftlichen Organisationen, Beschlussfassungen, die Vermeidung von Doppelfunktionen und Interessenkonflikten, der Umgang mit Problemen, Abwahl und Ausschlusskriterien, Neubesetzungen).

Jugendforum

Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der Partnerschaft für Demokratie wird ein Jugendforum eingerichtet beziehungsweise weiterentwickelt sowie ein Jugendfonds für selbstkonzipierte Projekte bereitgestellt. Hilfreich kann dazu die Nutzung bereits vorhandener, bewährter Strukturen der Selbstorganisation sein, wie zum Beispiel Jugendringe, Jugendparlamente, bereits bestehende Jugendforen und/oder Jugendbeiräte. Das Jugendforum wird von Jugendlichen in einer selbst gewählten Form eigenständig organisiert, geleitet und trägt eigenständig zur Ausgestaltung der Partnerschaft bei. Die Beschlüsse des Jugendforums können durch die Etablierung einer Zusammenarbeit mit den gewählten Kreis- oder Gemeindevertretungen stärkere Wirkung entfalten. Die Aktivitäten des Jugendforums sind von allen Gremien der Partnerschaft für Demokratie umfassend zu unterstützen, fachlich zu begleiten und in der Öffentlichkeitsarbeit abzubilden. Es wird empfohlen, dass sich das Jugendforum eine Geschäftsordnung gibt.

Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung auf lokaler Ebene

Die Partnerschaft für Demokratie lädt mindestens einmal im Jahr zu einem Arbeits- und Vernetzungstreffen ("Demokratiekonferenz") ein, das alle an der Demokratie interessierten Akteurinnen und Akteure des Fördergebiets anspricht. Dieses Format dient dazu, Stand, Ziele und Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft für Demokratie partizipativ zu reflektieren. Die Umsetzung des zu erarbeitenden beziehungsweise weiterzuentwickelnden Handlungskonzepts sollte durch Beschlüsse der gewählten Kreis- oder Gemeindevertretungen unterstützt werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Federführendem Amt und Koordinierungs- und Fachstelle (und bei Bedarf auch dem Bündnis) soll in einer Kooperationsvereinbarung mit klaren Aufgabenbeschreibungen geregelt werden. Ferner soll durch geeignete Maßnahmen die Arbeit einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und für eine Mitwirkung geworben werden. Die Partnerschaft für Demokratie soll sich über eine eigene Projekt-Website präsentieren, deren Daten stets aktuell zu halten sind und auf der die Homepage des Bundesprogramms verlinkt ist. Ergänzt werden kann dies durch die Nutzung von sozialen Medien.

Netzwerkarbeit – Service und Dialogstelle

Die Partnerschaften für Demokratie bilden im Bundesprogramm "Demokratie leben!" ein deutschlandweites Gesamtnetzwerk. Die Partnerschaften nehmen an der vom jeweiligen Landes-Demokratiezentrum organisierten Vernetzung der kommunalen Strukturen des Bundesprogramms im jeweiligen Land teil. Sie nutzen bei Bedarf auch die von den Landes-Demokratiezentren bereitgestellten Beratungsstrukturen sowie gegebenenfalls Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote für die konkrete Arbeit vor Ort.

Die Partnerschaften eines Landes kooperieren miteinander und stehen im regelmäßigen Austausch. In jedem Bundesland gibt es aufseiten des Landes-Demokratiezentrums für die Partnerschaften eine zuständige Koordination. Zur besseren Koordinierung, Interessenartikulation und Ansprechbarkeit der Partnerschaften eines Landes sowie zur intensiveren bundesweiten Vernetzung wählen alle Partnerschaften eines Landes eine Sprecherin oder einen Sprecher, welche oder welcher auch die Kontaktstelle zur Landeskoordinierung und zum Bund ist.

Die Partnerschaften sind aufgefordert, sich untereinander zu vernetzen, über alle Aspekte ihrer Arbeit auszutauschen und sich darüber als Gesamtnetzwerk zu verstehen und zu wirken. Zur Unterstützung ihrer Arbeit wird für die Partnerschaften für Demokratie seitens des Bundes als Erweiterung der bisherigen Programmberatung eine Dialog- und Servicestelle eingerichtet. Alle Gremien der Partnerschaft für Demokratie sind zudem aufgefordert, bei Bedarf an den jeweiligen Angeboten der programminternen Fort- und Weiterbildung für den Programmbereich Partnerschaften für Demokratie teilzunehmen und externe Coaching- und Supervisionsangebote in Anspruch zu nehmen.

Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden für die Förderung einer Partnerschaft für Demokratie maximal 140.000 Euro pro Jahr je Partnerschaft für Demokratie zur Verfügung gestellt. Die Zuwendungsempfänger müssen sich angemessen an der Finanzierung und Gestaltung der Partnerschaften für Demokratie beteiligen.