Programmbereich "Landes-Demokratiezentren"

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" zivilgesellschaftliches und demokratisches Engagement auf Ebene der Bundesländer und die überregionalen Strukturen zur Opfer- und Betroffenenberatung, Mobilen Beratung und Ausstiegs- und Distanzierungsberatung fördern und stärken. Im Programmbereich "Landes-Demokratiezentren" sollen daher Landes-Demokratiezentren gefördert werden, die die unten aufgeführten Ziele verfolgen (lassen) und die ebenfalls unten aufgeführten Aufgaben ausführen (lassen).

Ziele und Zielgruppen für die Landes-Demokratiezentren

Die Landes-Demokratiezentren orientieren sich in ihrer Arbeit an den Programmzielen. Konkret befassen sie sich in ihren Aktivitäten mit folgenden Phänomenbereichen: Prävention und Bekämpfung von Extremismus (insbesondere Rechtsextremismus und religiös begründeter Extremismus), Antisemitismus, Anti-Schwarzer, antimuslimischer und antiasiatischer Rassismus, Antiziganismus, LSBTIQ*-Feindlichkeit und Antifeminismus.1

Die Landes-Demokratiezentren setzen folgendes übergeordnetes Ziel um:

Die Landes-Demokratiezentren gestalten Rahmenbedingungen, in denen die Beratungsstrukturen die unten genannten Ziele und Aufgaben umsetzen können.

Überdies gelten folgende Ziele:

  • Die Träger der Beratungsstrukturen, Akteurinnen und Akteure im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention, politischer Bildung sowie die Partnerschaften für Demokratie profitieren vom gemeinsamen Austausch.
  • Die Akteurinnen und Akteure in Regelstrukturen, insbesondere der schulischen und außerschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, Sicherheit und Justiz, der Kirchen und Religionsgemeinschaften und Sport- und Freizeiteinrichtungen und weiteren nutzen die Angebote der Beratungsstrukturen sowie weiterer Projekte der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention.
  • Die Perspektive von Opfern und Betroffenen rechtsextremer, antisemitischer, LSBTIQ*-feindlicher, Anti-Schwarzer, antimuslimischer, antiasiatischer, antiziganistischer, islamistischer und antifeministischer Gewalt2 findet Berücksichtigung in der Arbeit der Landesverwaltung (insbesondere Sicherheit und Justiz) sowie in Regelstrukturen (insbesondere schulische und außerschulische Bildung, Sicherheits- und Justizbereich).

Zielgruppe der Arbeit der Landes-Demokratiezentren sind erstens die Strukturen der Opfer- und Betroffenenberatung, Mobilen Beratung, Ausstiegs- und Distanzierungsberatung sowie die Partnerschaften für Demokratie und weitere "Demokratie leben!"-Projekte im jeweiligen Bundesland (Innovationsprojekte, Kooperationsverbünde beziehungsweise Fachorganisationen, ergänzende und begleitende Maßnahmen). Ins Netzwerk einbezogen werden sollen auch weitere Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung im jeweiligen Bundesland sowie von thematisch angrenzenden Bundesprogrammen. Die Landes-Demokratiezentren wirken aktiv in die Landesverwaltung und damit in die Regelsysteme der schulischen und außerschulischen Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Sicherheit und Justiz, der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen und weitere hinein.

Ziele und Zielgruppen der Beratungsstrukturen

Im Programmbereich "Landes-Demokratiezentren" werden die überregionalen Beratungsstrukturen auf Landesebene zur Opfer- und Betroffenenberatung, Mobilen Beratung und Ausstiegs- und Distanzierungsberatung gefördert. Die auf Landesebene umgesetzten Strukturen bilden jeweils ein bundesweites Gesamtnetzwerk. Sie werden bedarfsorientiert und entlang konkreter gesellschaftlicher Herausforderungen und unter Berücksichtigung bereits vorhandener Strukturen gestaltet. Eskalierenden Konfliktlagen kann mit konkreten Beratungsangeboten begegnet werden.

Die Teams der Opfer- und Betroffenenberatung verfolgen folgendes Ziel:

Opfer und Betroffene rechtsextremer, antisemitischer, LSBTIQ*-feindlicher, Anti-Schwarzer, antimuslimischer und antiasiatischer, antiziganistischer, islamistischer und antifeministischer Gewalt3 erfahren adäquate Hilfe, Unterstützung und professionelle Beratung.

Zielgruppe sind Opfer- und Betroffene von durch die genannten Phänomene motivierter (auch digitaler) Gewalt. Berücksichtigt wird dabei auch die spezifische Situation von Geflüchteten sowie Personen, die sich für Demokratie, Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit ehrenamtlich oder politisch engagieren. Weitere Zielgruppe sind lokale/kommunale Akteurinnen und Akteure, zivilgesellschaftliche Initiativen und weitere ortsbezogen für die Situation von Opfern und Betroffenen relevante Akteurinnen und Akteure.

Die Teams der Mobilen Beratung verfolgen folgendes Ziel:

Vereine, Kommunen, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, religiöse Einrichtungen, Jugendhilfe, Verwaltung, Wirtschaft, Partnerschaften für Demokratie sowie weitere Akteurinnen und Akteure des Gemeinwesens und Einzelpersonen, die sich mit Extremismus4, Antisemitismus, Antiziganismus, Anti-Schwarzem, antimuslimischem und antiasiatischem Rassismus, LSBTIQ*-Feindlichkeit und Antifeminismus5 sowie damit verbundenen demokratie- und menschenfeindlichen Bestrebungen konfrontiert sehen, erhalten adäquate und professionelle Beratung und werden gegenüber und im Umgang mit Extremismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gestärkt.

Zielgruppe sind die genannten Regelstrukturen und Akteurinnen und Akteure des Gemeinwesens.

Die Teams der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung verfolgen folgendes Ziel:

Ausstiegswillige und ihre Angehörigen erfahren adäquate und professionelle Beratung und Unterstützung bei Ausstiegs- und Distanzierungsprozessen.

Zielgruppe sind intrinsisch und nicht intrinsisch motivierte Personen im Einflussbereich demokratiefeindlicher und/oder extremistischer und gewaltbereiter Gruppierungen beziehungsweise Szenen ebenso wie Sympathisierende solcher Gruppen und Szenen. Darüber hinaus wird auch Angehörigen ein Beratungsangebot gemacht.

Aufgaben der Landes-Demokratiezentren

Die Landes-Demokratiezentren sind Schnittstelle zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft und zwischen Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. In dieser Rolle steuern und gestalten sie konzeptionell die Beratungsstrukturen zur Opfer- und Betroffenenberatung, Mobilen Beratung und Ausstiegs- und Distanzierungsberatung und unterstützen bei der Umsetzung der aktuellen beziehungsweise fortzuentwickelnden bundesweiten Qualitätsstandards der Beratung sowie den bundesweiten Monitorings zu Mobiler Beratung sowie Opfer- und Betroffenenberatung. Sie gestalten weiterhin das Netzwerk aus "Demokratie leben!"-Projekten, die im jeweiligen Land aktiv sind, und binden weitere Organisationen und Projekte, die sich für Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politische Bildung einsetzen, in das Netzwerk ein. Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung der Partnerschaften für Demokratie bei inhaltlichen Fragen und etwa bei Bedrohungslagen. Für sie gibt es eine Ansprechperson im Landes-Demokratiezentrum und es werden regelmäßig niedrigschwellige Austausch- und Vernetzungsformate für die Partnerschaften für Demokratie gestaltet.

Die Landes-Demokratiezentren wirken aktiv in die Landesverwaltung und damit in Regelsysteme der schulischen und außerschulischen Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Sicherheit und Justiz, der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen und weitere hinein. Sie unterstützen den Transfer erprobter Ansätze in Regelstrukturen und stärken den Wissens- und Erfahrungstransfer aus der präventivpädagogischen Fachpraxis in Verwaltung und Regelstrukturen. Sie ergreifen auf Landesebene Maßnahmen zu den Programmzielen. Weiterhin gewährleisten sie ein Ineinandergreifen von "Demokratie leben!" und einschlägigen Landesprogrammen und -initiativen sowie thematisch angrenzenden Bundesprogrammen (zum Beispiel "Zusammenhalt durch Teilhabe") und arbeiten eng mit den Landeszentralen für politische Bildung zusammen.

Weiterhin sind die Landes-Demokratiezentren Ansprechstelle für Innovationsprojekte, Kooperationsverbünde und Fachorganisationen sowie ergänzende und begleitende Maßnahmen (Sondervorhaben) des Bundesprogramms und beziehen bedarfsbezogen und aktiv deren Expertise ein. Sie sind überdies Ansprechstelle für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Regiestelle "Demokratie leben!" für alle Belange des Bundesprogramms, die das jeweilige Land betreffen. Bund und Länder arbeiten strategisch und fachlich intensiv zu den Programmzielen zusammen. Ein regelmäßig tagendes Bund-Länder-Gremium dient dem strategischen und fachlichen Austausch und einer guten Zusammenarbeit.

Aufgaben der Beratungsstrukturen

Beratung wird hier als ein an den Bedarfslagen der Ratsuchenden orientiertes, freiwilliges Angebot verstanden und verfolgt einen prozessorientierten Ansatz nach aktuellen beziehungsweise fortzuentwickelnden Qualitätsstandards. Beratung ist anlass-, ziel- und ressourcenorientiert, transparent, erfolgt vernetzt und am Beratungsziel der Beratungsnehmenden ausgerichtet. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Qualifizierung kommunaler und nicht-staatlicher Akteurinnen und Akteure für die Bearbeitung interkultureller und gesellschaftlicher Konfliktlagen ergriffen werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstellen und des Landes-Demokratiezentrums können zu den jeweiligen Arbeitsbereichen der Opfer- und Betroffenenberatung, Mobilen Beratung sowie Ausstiegs- und Distanzierungsberatung oder zu speziellen, diesbezüglichen Themenfeldern Informationsmaterialien und Dokumentationen erstellt werden. Die Beratungsstellen bringen sich in bundesweiter Vernetzung in die fachliche und methodische Weiterentwicklung des jeweiligen Beratungsfelds und die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards der Beratung ein und beteiligen sich an der Erarbeitung und Weiterentwicklung der bundesweiten Monitorings zur Opfer- und Betroffenenberatung und Mobilen Beratung. Sie bringen überdies ihre Expertise in den Austausch- und Wissenstransfer mit der Landesverwaltung sowie für sie relevanten Regelstrukturen ein. Entsprechende Ausgaben sind grundsätzlich förderfähig.

Opfer- und Betroffenenberatung

Die Beratenden unterstützen die oben genannten Zielgruppen bei der Bewältigung der materiellen und immateriellen Folgen der Gewalttaten und der Wiederherstellung ihrer Handlungsfähigkeit. Im Zentrum steht die direkte Hilfe für individuell Betroffene durch eine niedrigschwellige, parteiliche Beratung (auf Wunsch auch anonym). Die Beratung erfolgt in der Regel aufsuchend und vor Ort, kann aber entsprechend der Bedarfe der Beratungsnehmenden auch online durchgeführt werden. Darüber hinaus entwickeln die Beratungsstellen gemeinsam mit lokalen Akteurinnen und Akteuren Strategien zur Stärkung von (potenziellen) Opfergruppen sowie zum Aufbau eines Unterstützungsnetzwerks. Dies beinhaltet die Kooperation mit lokalen/kommunalen Akteurinnen und Akteuren, zivilgesellschaftlichen Initiativen, der Mobilen Beratung und Angeboten der Antidiskriminierungsberatung sowie Community-basierter Beratung und migrantischen Organisationen.

Mobile Beratung

Die Beratenden unterstützen die oben genannten Zielgruppen im Umgang mit den ebenfalls oben genannten Phänomenen und bestärken eine demokratische Alltagskultur. Dabei erfüllen die Beratungsteams in Abhängigkeit vom jeweiligen Beratungsauftrag Koordinierungsfunktionen, bieten Organisations- und Projektentwicklung an, leisten Coaching und operative Hilfen, transferieren Informationen sowie Erfahrungen und nehmen operative Analysen vor. Die Beratung orientiert sich an den konkreten Herausforderungen und Problemlagen der Beratungsnehmenden sowie an den jeweiligen gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und ortsbezogenen Rahmenbedingungen. In Absprache mit Beratungsnehmenden sowie lokalen Akteurinnen und Akteuren werden Handlungskonzepte für eine demokratische Stärkung des Gemeinwesens entwickelt und vorhandenen extremistischen (insbesondere rechtsextremistisch, religiös begründet), antisemitischen, Anti-Schwarzen, antimuslimischen und antiasiatischen, antiziganistischen, LSBTIQ*-feindlichen und antifeministischen Orientierungen eine lebendige, an den Menschenrechten und dem Grundgesetz orientierte Zivilgesellschaft entgegengestellt. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Empowerment von Beratungsnehmenden und der Qualifizierung von Institutionen zu.

Ausstiegs- und Distanzierungsberatung

Die Beratenden unterstützen die oben genannten Zielgruppen dabei, sich aus dem Einflussbereich demokratiefeindlicher und/oder extremistischer und gewaltbereiter Gruppierungen beziehungsweise Szenen zu lösen und sich von entsprechenden Ideologien beziehungsweise Ideologiefragmenten zu distanzieren. Sie bietet zudem Sympathisierenden von extremistischen Einstellungen erforderliche und geeignete Hilfen zur Vermeidung eines (weiteren) Abgleitens in die Szene(n) an. Die Unterstützung der Angehörigen von Ausstiegs- und Distanzierungswilligen gehört dabei ebenso zu ihren Aufgaben wie die Begleitung der Unterstützenden von Ausstiegs- und Distanzierungswilligen. Eine Distanzierung beziehungsweise ein Ausstieg ist das Ergebnis eines professionell begleiteten Prozesses. Ein solcher Prozess beinhaltet die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie und der menschenverachtenden Einstellung sowie die Hinwendung zu einer Lebensweise, die mit den Grundwerten von Demokratie und Pluralität vereinbar ist und auf Gewalt verzichtet. Der Beratungsprozess ist ein flexibler, freiwilliger, zeitlich begrenzter, lösungsorientierter Prozess.

Gelingende Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit im Sinne der zuvor definierten Standards stellt spezifische Anforderungen an die Infrastruktur der einzelnen Träger. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur Sicherheit der Mitarbeitenden und der Adressierten.

Eigener Schwerpunkt

Die Landes-Demokratiezentren können modellhaft bis zu zwei Projekte umsetzen, um gesellschaftlichen Problemlagen mit Bezug zu den Programmzielen zu begegnen, sofern diese sich in folgendem Rahmen bewegen:

  • Sie adressieren eine konkrete Problemlage in Bezug auf Extremismus (insbesondere Rechtsextremismus, religiös begründeten Extremismus), Antisemitismus, Antiziganismus, Anti-Schwarzen, antimuslimischen und antiasiatischen Rassismus, LSBTIQ*-Feindlichkeit und/oder Antifeminismus6 und/oder unterstützen das Empowerment und die demokratische Teilhabe von aufgrund der genannten Phänomene marginalisierten Menschen, und/oder sie stärken und befähigen Menschen mit Blick auf demokratische Grundkompetenzen wie Ambiguitätstoleranz, Kompromiss- und Konfliktfähigkeit und befähigen zur demokratischen Teilhabe im Sinne des Grundgesetzes, etwa durch Maßnahmen zur Stärkung der Selbstwirksamkeit.
  • Sie sind darauf ausgelegt, dass Projektergebnisse, erprobte Ansätze und Gelerntes eine breitere Anwendung finden.
  • Sie ergänzen das Beratungsangebot sowie andere Projekte des Bundesprogramms (Innovationsprojekte, Kooperationsverbünde und Fachorganisationen sowie ergänzende und begleitende Maßnahmen) sowie landeseigene Maßnahmen.

Dieser Förderbereich ist nicht verpflichtend. Projekte müssen vor Bewilligung mit der Regiestelle "Demokratie leben!" abgestimmt werden. Die Projekte müssen im Bundesinteresse liegen. Der Förderbereich dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben.

Im Programmbereich "Landes-Demokratiezentren" wird es kein Interessenbekundungsverfahren durch das BMFSFJ geben. Ob für die Auswahl der potenziellen Zuwendungsempfänger (landesweite) Interessenbekundungsverfahren oder andere Wettbewerbe durchgeführt werden oder nicht, entscheiden die Landes-Demokratiezentren/Landesministerien eigenständig.


1 Die Liste der zu bearbeitenden Phänomene kann in Absprache mit der Regiestelle "Demokratie leben!" erweitert werden.

2 Die Liste der zu bearbeitenden Phänomene kann in Absprache mit der Regiestelle "Demokratie leben!" erweitert werden.

3 Die Liste der zu bearbeitenden Phänomene kann in Absprache mit der Regiestelle "Demokratie leben!" erweitert werden.

4 Insbesondere Rechtsextremismus und religiös begründeter Extremismus.

5 Die Liste der zu bearbeitenden Phänomene kann in Absprache mit der Regiestelle "Demokratie leben!" erweitert werden.

6 Die Liste der zu bearbeitenden Phänomene kann in Absprache mit der Regiestelle "Demokratie leben!" erweitert werden.