
Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
Die Demokratie und das friedliche Zusammenleben sind durch Rechtsextremismus und Rassismus bedroht. Ein Kabinettsausschuss hat einen Maßnahmenkatalog sowie Eckpunkte für ein Demokratiefördergesetz erarbeitet.
Am 12. Mai 2021 hat die Bundesregierung den Abschlussbericht des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen. Er enthält neben einer Beschreibung der rund 14-monatigen Ausschussarbeit weitergehende Ausführungen zur konkreten Umsetzung der 89 Einzelmaßnahmen des Maßnahmenkatalogs des Kabinettsausschusses, der am 2. Dezember 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Beschlossen wurden zudem Eckpunkte eines Gesetzes zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie, die dem Abschlussbericht beigefügt sind. Sie wurden vom Bundesfamilienministerium und dem Bundesinnenministerium erarbeitet.
Das Bundeskabinett hatte den Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vor dem Hintergrund der rechtsextremistisch, rassistisch und antisemitisch motivierten Anschläge in Halle und Hanau eingerichtet.
Beginnend ab Mai 2020 hat der Kabinettsausschuss die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zur effektiven Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus sowie weiteren Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit besprochen. Dazu wurden Handlungsempfehlungen erörtert und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, der Migrantenorganisationen sowie der Wissenschaft angehört.
Die Eckpunkte des Gesetzes zur Stärkung und Förderung der wehrhaften Demokratie
Das Gesetz soll die wehrhafte Demokratie stärken und Bürgerinnen und Bürger in ihrer Haltung und in ihrem Handeln für eine freiheitliche demokratische Grundordnung fördern und unterstützen.
Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang:
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Es soll eine gesetzliche Grundlage für die Fördertätigkeit des Bundes im Bereich der Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung geschaffen werden.
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Eine den Zielen des Grundgesetzes entsprechende Verwendung staatlicher Fördermittel soll im Zuwendungsverfahren durch ein gesondertes schriftliches Bekenntnis des Antragstellers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gewährleistet werden.
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Hetze im Netz soll stärker bekämpft, politische Bildung, Medienkompetenz und soziale Arbeit im Netz stärker gefördert werden.
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Die Analyse und Bekämpfung neuer Extremismen soll verstärkt werden.
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Ein Rechtsanspruch auf Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes soll gesetzlich verankert werden.
Der Maßnahmenkatalog
Das Bundesfamilienministerium leistet einen wichtigen Beitrag, um wirksam gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorzugehen und hat wesentliche Vorschläge in den Maßnahmenkatalog eingebracht.
Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang:
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Das Bundesprogramm soll bis 2024 auf rund 200 Millionen Euro jährlich anwachsen. Im Jahr 2021 wird unter anderem das lokale Engagement ausgebaut sowie die Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit und die Arbeit gegen Verschwörungstheorien weiter gestärkt.
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Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium wird ein gesellschaftlicher Beirat zur Förderung der wehrhaften Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Rassismus eingerichtet. Der Beirat dient der stärkeren Verzahnung der unterschiedlichen Programme der Extremismus- und Rassismusprävention miteinander und mit den vielen Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft. Im Mittelpunkt der Beiratstätigkeit sollen Wirkungseffizienz und Programminnovation stehen, aber auch die Weitergabe von Best-Practice-Erfahrungen und das Einbringen internationaler Programmerfahrungen.
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Die Arbeit gegen digitalen Hass und Gewalt wird intensiviert. Dazu werden weitere Modellprojekte in diesem Themenfeld verankert, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut.
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Die politische Bildung und die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zum Beispiel an Schulen, in Jugendverbänden, in der Familien- und Jugendbildung und in der Erinnerungsarbeit wird gestärkt.
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Neue Projekte werden gestartet, um den Zusammenhang zwischen Rechtsextremismus und Antifeminismus besser zu beleuchten. Dafür werden verschiedene Modell- und Forschungsprojekte initiiert.
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Mit dem Demokratie-Kompass und dem Rassismus- und Antidiskriminierungsmonitor soll eine bessere Datenbasis für die Bekämpfung von Rassismus und demokratiefeindlichen Einstellungen geschaffen werden.
Mehr finanzielle Mittel werden bereitgestellt
Auf der Basis des Maßnahmenkatalogs stellt die Bundesregierung in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt mehr als eine Milliarde Euro für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus bereit. Im Bundeshaushalt 2021 wurden zudem Verstärkungsmittel in Höhe von 150 Millionen Euro bereitgestellt.