mit diesem Sondernewsletter informieren wir Sie über das bald startende Interessenbekundungsverfahren im Programmbereich "Partnerschaften für Demokratie". Mit dem Interessenbekundungsverfahren kann eine Kommune den ersten Schritt zur Teilnahme an der 3. Förderperiode des Bundesprogramms "Demokratie leben!" als Partnerschaft für Demokratie gehen.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen sind bereits auf der Programmkonferenz vom 18. bis 19. März 2024 vorgestellt worden. Diese sind neben dem Förderaufruf und den Zielen im Programmbereich auf der Programmwebsite zu finden.
Dort werden Sie ab dem 22. Mai 2024 alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren erhalten.
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: - Im ersten Schritt erfolgt das Interessenbekundungsverfahren. Dieses verpflichtet Sie nicht zur Antragstellung. Es hilft aber, die Zielrichtung der folgenden Antragstellung besser zu verstehen.
- Eine erfolgreiche Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die Voraussetzung dafür, zur Antragstellung aufgefordert zu werden.
Es ist wichtig, dass Sie bereits vorab reflektieren, welche Herausforderungen zukünftig vor Ort bei Ihnen zu erwarten sind und mit welchen Konzepten und Mitwirkenden Sie sich diesen stellen wollen.
Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundung endet am 19. Juni 2024, 13:00 Uhr. Es wird dann eine Begutachtung aller eingegangenen Formulare erfolgen. Im Anschluss werden diejenigen Städte, Gemeinden, Landkreise und auch kommunalen Zusammenschlüsse, die erfolgreich am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen haben, zur Antragstellung aufgefordert.
Gerne unterstützen wir Sie in der Phase der Interessenbekundung. Sie können sich mit Ihren Fragen vertrauensvoll an den IBK-Service des Bundesprogramms "Demokratie leben!" per E-Mail an ibk-dl@bafza.bund.de wenden. Zögern Sie bitte nicht, die Unterstützung der stets hilfsbereiten Kolleginnen und Kollegen in Anspruch zu nehmen.
Anbei noch einmal die Fristen im Überblick: - 22. Mai 2024: Start des Interessenbekundungsverfahrens und Veröffentlichung aller notwendigen Unterlagen
- 19. Juni 2024, 13:00 Uhr: Ende des Interessenbekundungsverfahrens
Vielen Dank für Ihre bisherige Arbeit, viel Erfolg beim Interessenbekundungsverfahren, viel Kraft für die anstehenden Herausforderungen!
Freundliche Grüße
Ihr Team vom Bundesprogramm "Demokratie leben!"
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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