voraussichtlich Anfang August (32. Kalenderwoche) startet das Interessenbekundungsverfahren im Programmbereich "Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur". Das Interessenbekundungsverfahren ist ein erster Schritt hin zur möglichen Förderung eines Projekts im Rahmen der 3. Förderperiode des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Über den genauen Start des Interessenbekundungsverfahrens werden wir Sie in einem weiteren Newsletter gesondert informieren.
Da deutschlandweit die Sommerferien schon begonnen haben beziehungsweise vor der Tür stehen, stellen wir heute bereits die Fragen zum Gesamtkonzept im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zur Verfügung.
Gesamtkonzept
Alle Organisationen, die sich für eine Förderung im Programmbereich "Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur" interessieren, müssen ein Gesamtkonzept vorlegen. Diese Fragen wie auch den Förderaufruf und die Zieltabellen finden Sie ab sofort auf der Programmwebsite.
Diejenigen Organisationen, die sich als Teil eines Kooperationsverbundes bewerben möchten, müssen ein gemeinsames Gesamtkonzept vorlegen. Stimmen Sie deshalb die Angaben bitte gut mit allen beteiligten Organisationen ab und verständigen Sie sich auf eine koordinierende Organisation aus Ihrem Kreis. Diese wird das Interessenbekundungsverfahren für alle am Kooperationsverbund beteiligten Organisationen im Förderportal initiieren und koordinieren.
Bitte beachten Sie, dass die in den Zieltabellen aufgeführten Ziele in den Bereichen Impulse/Transfer, Qualitätsentwicklung und fachpolitische Interessenvertretung auf alle am Kooperationsverbund beteiligten Organisationen verteilt werden müssen. Die einzelnen Ziele können jeweils auch mehreren Organisationen zugeteilt werden.
Bewerben Sie sich als Fachorganisation, müssen alle Ziele von Ihnen verwirklicht werden.
Hinweise
Bitte beachten Sie folgende Hinweise: -
Für Fragen zu Ihrer Interessenbekundung steht der IBK-Service des Bundesprogramms "Demokratie leben!" erst ab Start des eigentlichen Interessenbekundungsverfahrens zur Verfügung. -
Eine erfolgreiche Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die Voraussetzung dafür, zur Antragstellung aufgefordert zu werden. Im Vorfeld der Antragsstellung finden voraussichtlich im Zeitraum 30. September bis 16. Oktober 2024 Planungsgespräche mit den ausgewählten Organisationen statt. Vielen Dank für Ihre bisherige Arbeit und Ihr Engagement.
Freundliche Grüße
Ihr Team vom Bundesprogramm "Demokratie leben!"
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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