das Interessenbekundungsverfahren im Programmbereich "Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur" ist ab heute (5. August 2024) online.
Den Link zum neuen Förderportal sowie alle weiteren Informationen finden Sie auf der Programmwebsite.
Ablauf
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: -
Im ersten Schritt erfolgt das Interessenbekundungsverfahren. Dieses verpflichtet Sie nicht zur Antragstellung. Es hilft aber, die Zielrichtung der folgenden Antragstellung besser zu verstehen. -
Eine erfolgreiche Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die Voraussetzung dafür, zur Antragstellung aufgefordert zu werden. Im Vorfeld der Antragstellung finden voraussichtlich im Zeitraum 30. September bis 16. Oktober 2024 Planungsgespräche mit den ausgewählten Organisationen statt. Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundung endet am Freitag, 23. August 2024, 13:00 Uhr. Es wird dann eine Begutachtung aller eingegangenen Formulare erfolgen. Im Anschluss werden diejenigen Organisationen, die erfolgreich am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen haben, zu den Planungsgesprächen eingeladen.
Unterstützung
Gerne unterstützen wir Sie in der Phase der Interessenbekundung. Sie können sich mit Ihren Fragen an den IBK-Service des Bundesprogramms "Demokratie leben!" per E-Mail an ibk-dl@bafza.bund.de wenden. Zögern Sie bitte nicht, die Unterstützung der stets hilfsbereiten Kolleginnen und Kollegen in Anspruch zu nehmen.
Vielen Dank für Ihre bisherige Arbeit und Ihr Engagement. Viel Erfolg beim Interessenbekundungsverfahren!
Freundliche Grüße
Ihr Team vom Bundesprogramm "Demokratie leben!"
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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