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Informationen zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache

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Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.demokratie-leben.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 15.10.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

- Die Kontraste von Texten sowie Grafiken und grafischen Bedienelementen sind nicht überall ausreichend (BITV-Bedingung 1.4.3 Kontrast, 1.4.11 Nicht-Text Kontrast)

- Die aktuelle Position des Fokus wird nicht deutlich hervorgehoben (BITV-Bedingung 2.4.7 Sichtbarer Fokus)

- Nicht alle Formularelemente haben Beschriftungen, die vor dem zugehörigen Eingabefeld angeordnet sind (BITV-Bedingung 3.3.2 Beschriftungen)

An einer Beseitigung der noch bestehenden Barrieren wird gearbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.10.2020 erstellt.

Feedbackfunktion und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Nutzen Sie dazu das dafür vorgesehene Kontaktformular unter: www.demokratie-leben.de/barriere-melden.

Schlichtungsverfahren

Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet hatten, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.demokratie-leben.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle erfahren Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 / 18 527-2805
Telefax: 030 / 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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