Förderaufrufe 2024
Alle Informationen zu den Förderaufrufen für die neue Förderperiode des Bundesprogramms finden sich hier.2025 startet das Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in die dritte Förderperiode. Das Programm wurde weiterentwickelt und dabei die Ziele und Strukturen neu justiert sowie stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus den bisherigen Förderperioden. Die Förderaufrufe und weitere Informationen sind hier veröffentlicht.
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Das Interessenbekundungsverfahren (IBK) im Programmbereich "Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur" ist beendet. Dies war der erste Schritt zur Teilnahme an der 3. Förderperiode des Bundesprogramms "Demokratie leben!".
Die Frist zur Einreichung endete am Mittwoch, 28. August 2024 um 13:00 Uhr.
Prüfung und Planungsgespräche
Die fachlich-inhaltliche Prüfung der fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen erfolgt in einem Begutachtungsverfahren. Im Vorfeld der Antragsstellung finden voraussichtlich im Zeitraum 30. September bis 16. Oktober 2024 Planungsgespräche mit den ausgewählten Organisationen statt.
Ausschlüsse
Bitte beachten Sie: Die Interessenbekundung im Programmbereich "Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur" muss zwingend in einem anderen Themen- und Praxisfeld als eine gegebenenfalls bereits eingereichte Interessenbekundung im Programmbereich "Innovationsprojekte" erfolgen.
Eine Übersicht der Ausschlüsse finden Sie in dieser Übersicht: Ausschlüsse Bewerbungen Interessenbekundungsverfahren Innovationsprojekte und Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur
Gesamtkonzept
Sie finden hier zudem Fragen zum Gesamtkonzept im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens. Sollten Sie sich als Teil eines Kooperationsverbundes bewerben, stimmen Sie sich bitte gut mit allen beteiligten Organisationen ab: Fragen Gesamtkonzept
Bitte beachten Sie, dass das Gesamtkonzept bei einem Kooperationsverbund nur durch die koordinierende Organisation anzugeben ist. Zusätzlich zum Gesamtkonzept muss jede am Kooperationsverbund beteiligte Organisation im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens spezifische Fragen unter anderem zu ihren Qualifikationen und zum eigenen Projekt beantworten. Es ist vorgesehen, dass die beteiligten Organisationen einen Einladungslink dazu erhalten, nachdem die koordinierende Organisation das Interessenbekundungsverfahren für den geplanten Kooperationsverbund initiiert hat.
Hinweise Interessenbekundungsverfahren Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur
Förderaufruf und Ziele
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Das Interessenbekundungsverfahren (IBK) ist der erste Schritt zur Teilnahme an der 3. Förderperiode des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Die Frist für das Interessenbekundungsverfahren für den Programmbereich "Innovationsprojekte" endete am 15. Juli 2024 um 13:00 Uhr. Eine erfolgreiche Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die Voraussetzung dafür, zur Antragstellung aufgefordert zu werden. Die fachlich-inhaltliche Prüfung der fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen erfolgt nun in einem Begutachtungsverfahren.
Themenbereich Demokratieförderung
Themenbereich Vielfaltgestaltung
Themenbereich Extremismusprävention
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Das Interessenbekundungsverfahren (IBK) ist der erste Schritt zur Teilnahme an der 3. Förderperiode des Bundesprogramms "Demokratie leben!". Die Frist für das Interessenbekundungsverfahren für den Programmbereich "Partnerschaften für Demokratie" endete am 19. Juni 2024 um 13:00 Uhr. Eine erfolgreiche Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die Voraussetzung dafür, zur Antragstellung aufgefordert zu werden. Die fachlich-inhaltliche Prüfung der fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen erfolgt nun in einem Begutachtungsverfahren.